P R E S S E I N F O R M A T I O N
02/2019
Adenauers Erkenntnis für den Datenschutz einsetzen
„Gegen Ärzte macht man keine Politik!“
ERKRATH (24.05.2019) – „Die Wahrung des Patientengeheimnisses als Teil der Grund - und Menschenrechte ist unantastbar“, betont Martin Grauduszus, 2. Vorsitzender des Hambacher Bundes e.V. (HaBu), und eben dieses Grundrecht wird durch die trotz ungelöster und unbeantworteter Sicherheitsfragen zwingend vorgeschriebene Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen doch erheblich infrage gestellt.
„Trotzdem droht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt allen Ärztinnen und Ärzten, die sich gegen die TI wenden, mit drakonischen Strafmaßnahmen“, stellt Grauduszus fest. Dies zeuge von Minister-Arroganz und Missachtung insbesondere der Patientinnen und Patienten, die sich vertrauensvoll auf die ärztliche Schweigepflicht meinen verlassen zu können.
Dabei sollte sich Jens Spahn, der ja wohl so gerne Bundeskanzler werden möchte, an Konrad Adenauer erinnern, der schon 1960 feststellte, dass man gegen Ärzte keine Politik machen könnte: „Gegen 70 000 Ärzte, von denen jeder 30 Patienten am Tag hat, dagegen ein Gesetz zu machen, das ist außerordentlich schwierig.“
Diese Erkenntnis war bei Adenauer am 17. August 1960 nach einem mehrstündigen Gespräch mit fünf Spitzenvertretern der deutschen Ärzteschaft – Prof. Ernst Fromm, BÄK-Präsident, Dr. Friedrich Voges, KBV-Vorsitzender, Dr. Rolf Berensmann, mb-Vorsitzender, Dr. Kaspar Roos, NAV-Vorsitzender, Dr. Siegfried Häußer, Hartmannbund-Vorsitzender - gereift, die nachdrücklich gegen das Vorhaben der damaligen Bundesregierung interveniert hatten, Kompetenzen und Gewichte im deutschen Gesundheitswesen einseitig zugunsten der Krankenkassen zu verschieben.
„Zeitzeugen erkannten damals, dass sich die Ärzteschaft als Machtfaktor etabliert hatte“, erinnert Grauduszus, „Davon ist leider sehr wenig nur übrig geblieben“. Gleichwohl biete der bevorstehende 122. Deutschen Ärztetag in Münster die Chance, Herrn Spahn Adenauers Weisheit eindrücklich vor Augen zu führen – angeführt von den in Münster als Delegierte anwesenden Amtsnachfolgern der oben genannten Verbände: „Die deutsche Ärzteschaft muss ein nachhaltiges Zeichen für Datenschutz und damit Patientenschutz setzen.“
Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 – 6017351
V.i.S.d.P.: Dr. med. Peter Nienhaus gen. Wiedenbrück, Gemeindeplatz 1, 76872 Minfeld
P R E S S E I N F O R M A T I O N
01 / 2019
Besorgniserregende Zunahme der Digitalisierung
Hambacher Bund fordert ein „Recht auf Entnetzung“
ERKRATH (21.05.2019) – Ein „Recht auf Entnetzung“ fordert der Hambacher Bund e.V. (HaBu) und begründet dies mit einer besorgniserregenden Zunahme der Digitalisierung in allen Lebensbereichen.
„Digitalisiert wird alles und damit einhergehend jeder, ob er will oder nicht“, stellt Martin Grauduszus, 2. Vorsitzender des Hambacher Bundes e.V. fest, die damit verbundene Vernetzung nistet sich kraken-ähnlich in der Gesellschaft und im menschlichen Zusammenleben ein.
Gesteuert von interessierter politischer Seite und forciert durch „ebenso gigantische wie verwerfliche gleichwohl außerordentlich geschickte Marketing-Offensiven“ werde den Bürgerinnen und Bürgern seit langem planmäßig eine Unausweichlichkeit zur Digitalisierung suggeriert, die alleine noch zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befähige.
„Die totale Vernetzung mit der Folge einer absoluten und unwiederbringlichen Individual-Entblößung ist die dramatische Konsequenz“, stellt Grauduszus fest und beklagt gleichzeitig eine zunehmende Nonchalance und Lethargie in der Bevölkerung bezüglich des Datenschutzes und des vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebenen informationellen Selbstbestimmungsrechtes.
„Diese Lethargie gilt es aufzubrechen“ fordert der HaBu-Vorsitzende; denn die angestrebte Total-Vernetzung greife dann auch in die intimsten Bereiche des Menschenlebens ein – wie etwa in die ärztliche Schweigepflicht oder die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht.
„Die politisch induzierten Brachialmethode zur umfassenden Vernetzung kann nur die lautstarke Forderung nach dem Recht auf Entnetzung zur Folge haben“, fordert Grauduszus und sieht durchaus die Notwendigkeit, dies als Grundrecht festzuschreiben.
V.i.S.d.P.: Dr. med. Peter Nienhaus gen. Wiedenbrück, Gemeindeplatz 1, 76872 Minfeld