Presseinformationen 2015
P R E S S E I N F O R M A T I O N 10/2015 - 02.12.2015
21 Hausausweise des Deutschen Bundestages für Vertreter des GKV-Spitzenverbandes
Dr. Nienhaus: "Dann funktioniert es auch mit der Gesetzgebung"
MINFELD (02.12.2015) – „Angesichts von insgesamt 21 Hausausweisen des Deutschen Bundestages für Vertreter des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erscheint die Gesetzgebung der letzten Jahre im Gesundheitswesen in einem traurig plausiblen Licht!“
Dr. Peter Nienhaus, Vorsitzender des ‚Hambacher Bundes e.V.’ zeigt sich vor dem Hintergrund entsprechender Offenlegungen der Bundestagsverwaltung „mehr als irritiert“: demnach haben GKV-Vertreter auf Betreiben der CDU-Fraktion 13 Hausausweise bekommen, die SPD-Fraktion hat acht Ausweise veranlasst.
„Diese Bundestags-Hausausweise, die nur auf Verlangen der Fraktionen ausgestellt werden, ermöglichen jederzeit Zugang zum Parlament und dessen Mitgliedern“, so Nienhaus, der Lobbyismus werde gewissermaßen „geadelt“.
Kein Wunder sei es deshalb, dass die Gesetzgebung im Gesundheitswesen eindeutig von der Diktion der Krankenkassen dominiert werde: Wirtschaftliches Denken vor der Versorgungs-Notwendigkeit und Ertrags-maximierung, u.a. zur üppigen Alimentierung der jeweiligen Vorsitzenden, vor der flächendeckenden wohnortnahen Versorgung.
„21 GKV-Vertreter gehen im Bundestag ein und aus und justieren das Gesundheitswesennach ihrem Gusto, Patienten und die sie versorgenden niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kommen bei diesen Gesetzgebungs-Szenarien erkennbar überhaupt nicht vor“, stellt Nienhaus fest: „Deshalb wäre es interessant zu erfahren, ob wenigstens Herr Kollege Montgomery als Präsident der Bundesärztekammer ebenfalls im Besitz eines Bundestags-Hausausweises ist.“
Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 – 6017351
Vorsitzender: Dr. med. Peter Nienhaus gen. Wiedenbrück (V.i.S.d.P.),
Gemeindeplatz 2, 76872 Minfeld
Geschäftsstelle: Bergstr. 14, 40699 Erkrath, www.hambacher-bund.de
P R E S S E I N F O R M A T I O N 09/2015 - 27.11.2015
Hambacher Bund unterstützt den Gang von Parteien und Verbänden nach Karlsruhe „Vorratsdatenspeicherung muss erneut vor das Bundesverfassungsgericht!“
MINFELD (27.11.2015) – Auf einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung unterstützt der ‚Hambacher Bund e.V.’ den Gang von FDP, Grünen und des Aktionsbündnisses ‚digitalcourage’ vor das Bundesverfassungsgericht wegen der vom Bundestag beschlossenen Speicherung von Kommunikationsdaten. „Wir sehen uns in der Pflicht, alles daran zu setzen, die anlasslose Totalüberwachung der Bevölkerung durch die Vorratsdatenspeicherung doch noch zu verhindern“, erklärt der Vorsitzende des ‚Hambacher Bundes e.V.’, Dr. med. Peter Nienhaus, Internist und Hausarzt im rheinland-pfälzischen Minfeld. Die genannten Parteien und Verbände wurden von diesem Beschluss unterrichtet.
Der Widerstand in weiten Teilen der Bevölkerung gegen die Vorratsdatenspeicherung sei weiterhin ungebrochen und groß, denn „das für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unerlässliche hohe Gut der Verschwiegenheit und des daraus resultierenden wechselseitigen Vertrauens zwischen Berufsgeheimnisträgern und ihren Patienten, Mandanten, Klienten und weiteren Ratsuchenden wird nachhaltig zerstört – mit weit reichenden Folgen für unser Gemeinwesen.“
Die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie beispielsweise Ärzten, Anwälten oder Seelsorgern ließen sich nicht von vorneherein herausfiltern, zeigt Nienhaus „nur eine eklatante Schwachstelle“ des Gesetzes auf: „Erst beim Zugriff auf die Daten zeigt sich, ob jemand Installateur, Tatverdächtiger oder doch Arzt ist.“
Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen grausamen terroristischen Geschehnissesei erkennbar geworden, dass die – in Frankreich praktizierte – Vorratsdatenspeicherung nicht dazu habe beitragen können, das Blutbad von Paris zu verhindern. Keine Behörde europaweit habe bislang die Notwendigkeit oder gar den Nutzen dieses Instruments belegen können.
Deshalb müsse alles unternommen werden, den gläsernen Patienten, den gläsernen Mandanten oder das gläserne Beichtkind endgültig nicht traurige Wirklichkeit werden zu lassen. „Wenn Vertrauen verloren geht, hat der Staat verloren“, warnt Nienhaus vor „Verdrossenheit und Abkehr der Bürgerinnen und Bürger.“
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P R E S S E I N F O R M A T I O N 08/2015 - 13.09.2015
EU-Kommission bremst Berliner Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Dr. Nienhaus: „Letzte Chance für Verhinderung der Totalüberwachung!“
MINFELD – Eine „letzte Chance für die Verhinderung der anlasslosen Totalüberwachung der Bevölkerung“ sieht der Vorsitzende des ‚Hambacher Bundes e.V.’, Dr. med. Peter Nienhaus, darin, dass die für diese Woche geplante parlamentarische Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung im Bundestag aufgrund von Vorbehalten der EU-Kommission kurzfristig ausgesetzt werden musste.
Unverhofft habe sich noch einmal die Möglichkeit eröffnet, „diesem unerträglichen Daten-Kraken den politischen und gesellschaftlichen Garaus zu bereiten“, so Nienhaus. Der Widerstand in weiten Teilen der Bevölkerung gegen die Vorratsdatenspeicherung sei weiterhin ungebrochen und groß, denn „das für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unerlässliche hohe Gut der Verschwiegenheit und des daraus resultierenden wechselseitigen Vertrauens zwischen Berufsgeheimnisträgern und ihren Patienten, Mandanten, Klienten und weiteren Ratsuchenden wird nachhaltig zerstört – mit weit reichenden Folgen für unser Gemeinwesen.“
Die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie beispielsweise Ärzten, Anwälten oder Seelsorgern ließen sich nicht von vorneherein herausfiltern, zeigt Nienhaus „nur eine eklatante Schwachstelle“ des geplanten Gesetzes auf: „Erst beim Zugriff auf die Daten zeigt sich, ob jemand Installateur, Tatverdächtiger oder doch Arzt ist“. So werde schleichend der ‚Große Lauschangriff’ installiert.
Keine Behörde europaweit habe bislang die Notwendigkeit oder gar den Nutzen dieses Instruments belegen können. „Wenn aber Vertrauen zerstört wird, hat der Staat verloren“, warnt der ‚Hambacher Bund’ vor weiter zunehmender gesellschaftspolitischer Verdrossenheit und Abkehr.Vor diesem Hintergrund appelliert Nienhaus an die Abgeordneten aller Fraktionen im Bundestag, der Vorratsdatenspeicherung endgültig die Rote Karte zu zeigen: „Begreifen Sie diesen mutmaßlich letzten Aufschub bis zur abschließenden parlamentarischen Beratung dazu, „den gläsernen Patienten, den gläsernen Mandanten oder das gläserne Beichtkindend gültig nicht traurige Wirklichkeit werden zu lassen.“
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Vorsitzender: Dr. med. Peter Nienhaus gen. Wiedenbrück (V.i.S.d.P.),
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P R E S S E I N F O R M A T I O N 07/2015 - 18.06.2015
Eindringlicher Appell an SPD-Chef Sigmar Gabriel
Grauduszus:„Vorratsdatenspeicherung verhindern!“
ERKRATH –„Wenn das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kommt, wird durch die dann staatlich sanktionierte Datenumtriebigkeit die Hintertüre für den Großen Lauschangriff weit geöffnet!“
Wenige Tage vor dem Parteikonvent der SPD in Berlin, auf dem die Vorratsdatenspeicherung Thema sein wird, appelliert der Geschäftsführende Vorstand des ‚Hambacher Bundes e.V.’ (HaBu), dem der Erkrather Allgemeinmediziner und Sportarzt Martin Grauduszus als stellvertretender Bundesvorsitzender angehört, in einem Brief an SPD-Chef Gabriel, das Gesetzesvorhaben Vorratsdatenspeicherung nicht weiter zu verfolgen.
„Das für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unerlässliche hohe Gut der Verschwiegenheit und des daraus resultierenden wechselseitigen Vertrauens zwischen Berufsgeheimnisträgern und ihren Patienten, Mandanten, Klienten und weiteren Ratsuchenden wird nachhaltig zerstört – mit weit reichenden Folgen für unser Gemeinwesen. Wenn Vertrauen zerstört wird, hat der Staat verloren“, schreibt er HaBu-Vorstand weiter.
Der vermeintliche Nutzen dieses Daten-Kraken sei nirgendwo auch nur annähernd nachgewiesen worden, heißt es in dem Schreiben weiter. Trotzdem sei „dieser unsägliche Gesetzentwurf vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht worden“.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Vorstand des ‚Hambacher Bundes e.V.’ ausdrücklich die Tatsache, dass bereits jetzt mehr als einhundert Untergliederungen der SPD zum anstehenden so genannten ‚Kleinen Parteitag’ anlehnenden Anträge zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht haben.
Dabei solle sich Sigmar Gabriel insbesondere das eindeutig ablehnende Votum der Jusos doch sehr zu Herzen nehmen, empfiehlt der Habu-Vorstand. Gerade die SPD müsse sich doch wohl sehr genau überlegen, ob sie „Wegbereiter für den gläsernen Patienten, den gläsernen Mandanten oder das gläserne Beichtkind werden wolle.“
Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 – 6017351
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P R E S S E I N F O R M A T I O N 06/2015 - 18.06.2015
Klever Ärztin appelliert an die Klever Abgeordnete Barbara Hendricks
Dr.Stauch: „Vorratsdatenspeicherung verhindern!“
KLEVE –Es könnte die„wahrscheinlich letzte politisch entscheidende und richtungweisende Veranstaltung zur Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung in unserem Land sein“ hofft Dr. med. Catherina Stauch, Nuklearmedizinerin aus Kleve und Vorstandsmitglied des ‚Hambacher Bundes e.V.’ im Vorfeld des SPD-Partei-Konvents am kommenden Wochenende in Berlin. Dass bereits jetzt mehr als einhundert Untergliederungen der Partei eindeutige Anträge gegen „dieses Datenmonster“ eingereicht haben, erfülle sie mit einer „vorsichtigen Zuversicht“.
„In einer anlasslosen Totalüberwachung via Vorratsdatenspeicherung sehe ich die Gefahr einer schleichenden Etablierung des Großen Lauschangriffs“, sagt Stauch.
In einem Brief an Bundesministerin Barbara Hendricks (SPD) warnt sie eindringlich davor, dass mit diesem Daten-Kraken „letzte derzeit noch geschützte gesellschaftliche Interaktionen zwischen Berufsgeheimnisträgern und ihren Patienten, Mandanten, Klienten und sonstigen Ratsuchenden schleichend verloren gehen werden.“
Den ‚gläsernen Bürger’ dürfe es jedoch nicht geben, „und erst recht darf es in einem der intimsten Bereiche des menschlichen Zusammenlebens, im Patient-Arzt-Verhältnis, den ‚gläsernen Patienten’ nicht geben“, ergänzt die engagierte Ärztin und verweist insbesondere auf das engagierte Veto der SPD-Jugendorganisation gegen die Vorratsdatenspeicherung.
„Ich appelliere an Sie als meine Abgeordnete in Berlin, sich dieser Haltung Ihrer jungen Parteigenossen anzuschließen“,schreibt die Klever Ärztin weiter an die Klever Abgeordnete. Als „Niederrheinerin von ganzem Herzen“ wisse die Ministerin, „dass die Menschen in unserer Region aufrichtig, grundehrlich, treu und mitmenschlich zutiefst solidarisch sind – Eigenschaften, die mit staatlich sanktionierten ausspähender Datenumtriebigkeit torpediert und zerrüttet werden würden“, schließt Stauch ihren Appell an Hendricks.
Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 – 6017351
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P R E S S E I N F O R M A T I O N 05/2015 - 27.05.2015
Kabinett hat Gesetz-Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht
Grauduszus: „Jetzt droht auch der Große Lauschangriff!“
ERKRATH – „Berufsgeheimnisträger wie beispielsweise Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder Geistliche müssen davon ausgehen, dass ihre bislang grundgesetzlich geschützte Schweigepflicht zum Schutz von Patienten, Mandanten und Ratsuchenden ausgehebelt wird, wenn der heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Gesetz-Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung tatsächlich alle weiteren Gesetzgebungsverfahren überstehen sollte. “
Für Martin Grauduszus, stv. Vorsitzender des ‚Hambacher Bundes e.V.’ „ist und bleibt die Vorratsdatenspeicherung das Einfallstor zum Großen Lauschangriff“. Widerstand gegen diesen Daten-Krake sei deshalb erste Bürgerpflicht und das Gebot der Stunde.
„Der verquaste Begriff Vorratsdatenspeicherung beinhaltet nichts anderes als die Totalüberwachung eines jeden Bürgers“, stellt Grauduszus fest. Die Kommunikation aller, auch wenn sie noch so intim und vertraulich ist, solle der Obrigkeit preisgegeben werden. „Einer derzeit noch übermächtigen Koalitionsmehrheit in Berlin scheint es völlig schnuppe zu sein, dass wir alle mit diesem Instrument zu gläsernen Menschen verkommen, unser grundgesetzlich geschütztes Persönlichkeitsrecht und unser Recht auf Schweigepflicht werden zur bloßen Makulatur.“
Die Zusicherung der Ausnahme von Berufsgeheimnisträgern bei der Vorratsdatenspeicherung im Gesetzentwurf sei „das Papier nicht wert, auf dem dies festgehalten wurde.“ Denn: die Millionen Patienten, Mandanten und sonstige Ratssuchenden, die täglich mit ihren Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Pfarrern telefonieren, blieben ja in der Überwachung.
Der damit unausweichliche ‚gläserne Patient’, der ‚gläserne Mandant’ oder das ‚gläserne Beichtkind’ würden so zum Objekt der Begierde für Arbeitgeber, Versicherungen und so genannte Dienstleister: „Das dürfen wir alle nicht zulassen!“, setzt Grauduszus seine Hoffnung unter anderem auf den Partei-Konvent der SPD am 20. Juni in Berlin, zu dem etliche wichtige Unterorganisationen der Partei schon Ablehnungs- und Änderungsanträge zur geplanten Vorratsdatenspeicherung eingereicht haben.
Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 – 6017351
Vorsitzender: Dr. med. Peter Nienhaus gen. Wiedenbrück (V.i.S.d.P.),
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P R E S S E I N F O R M A T I O N 04/2015 - 11.05.2015
Vorratsdatenspeicherung muss auf der politischen Agenda bleiben
Grauduszus: „Ärztetag muss sich eindeutig ablehnend positionieren!“
FRANKFURT– „Wir Ärztinnen und Ärzte können bei künftigen Ärztetagen unsere bislang grundgesetzlich geschützte Schweigepflicht gleich ander Garderobe abgeben, wenn es der diesjährige Ärztetag nicht schafft, einFanal gegen die in unserem Land wiederum drohende Vorratsdatenspeicherung zu setzen!“
Für Martin Grauduszus, stv. Vorsitzender des ‚Hambacher Bundes’ und Delegierter zum 118.Deutschen Ärztetag in Frankfurt, „war schon immer, ist und bleibt die Vorratsdatenspeicherung das Einfallstor zum Großen Lauschangriff“. Deshalb müsse das Parlament der deutschen Ärzteschaft eindeutig Position gegen diesen Daten-Krake beziehen. „Dabei ist es völlig nebensächlich, dass die anlasslose Totalüberwachung der Bürgerinnen und Bürger jüngst in Berlin doch wieder auf den Gesetzes-Weg gebracht wurde.“ Dies sei primär wohl dem immer brüchiger werdenden Koalitionsfrieden geschuldet.
„Der verquaste Begriff Vorratsdatenspeicherung beinhaltet nichts anderes als die Totalüberwachung eines jeden Bürgers“, stellt Grauduszus fest. Die Kommunikation aller, auch wenn sie noch so intim und vertraulich ist, solle der Obrigkeit preisgegeben werden. „Einer derzeit noch übermächtigen Koalitionsmehrheit in Berlin scheint es völlig schnuppe zu sein, dass wir alle mit diesem Instrument zu gläsernen Menschen verkommen, unser verfassungsgemäß geschütztes Persönlichkeitsrecht wird zur bloßen Makulatur.“
Die Zusicherung der Ausnahme von Berufsgeheimnisträgern bei der Vorratsdatenspeicherung im Gesetzentwurf ist für Grauduszus „das Papier nicht wert, auf dem dies festgehalten wurde.“ Denn: die Millionen Patienten, Mandanten und sonstige Ratssuchenden, die täglich mit ihren Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Pfarrern telefonieren blieben ja in der Überwachung.
Der unausweichliche ‚gläserne Patient’ würde zum Objekt der Begierde für Arbeitgeber, Versicherungen und so genannte Dienstleister: „Das dürfen wir Ärztinnen und Ärzte keinesfalls zulassen!“
Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 – 6017351
Vorsitzender: Dr. med. Peter Nienhaus gen. Wiedenbrück (V.i.S.d.P.),
Gemeindeplatz 2, 76872 Minfeld
Geschäftsstelle: Bergstr. 14, 40699 Erkrath, www.hambacher-bund.de
P R E S S E I N F O R M A T I O N 03/2015 - 10.05.2015
Hineinregieren, - schnüffeln,-reglementieren:
Patient-Arzt-Verhältnis ist ein Wert an sich und schützenswertes Gut
Grauduszus:„Ärztetag muss staatlicher Bevormundung Paroli bieten!“
FRANKFURT – „Bringt Frankfurt die große Wende – hin zu einer einigen Ärzteschaft, zur Neu-Bestimmung der Ärzteschaft als unverzichtbare, weil prägende gesellschaftliche Gruppe, deren Wort in Politik und Gesellschaft wieder Gewicht hat?“ Martin Grauduszus, stv. Vorsitzender des ‚Hambacher Bundes’ und Delegierter zum 118. Deutschen Ärztetagin Frankfurt vermisst seit langem die ehedem richtungweisenden und damit verpflichtenden Impulse, die „früher von der einmal jährlich stattfindenden Sitzungswoche des ‚Parlaments der deutschen Ärzteschaft’ ausgegangen sind“.
„Flügelkämpfe innerhalb der Kollegenschaft haben das Ansehen der Ärzteschaft nachhaltig ramponiert“ – eine Tatsache, die es Politik und Krankenkassen zunehmend leichter gemacht hätten, in das eigentlich freiberuflich definierte durch das Grundgesetz geschützte Vertrauensverhältnis von Patient und Arzt „schamlos hineinzuregieren, hineinzuschnüffeln und hineinzureglementieren.“
Die Ärztetage als Mahner, Bewahrer und damit letztlich auch Garanten der ärztlichen Freiberuflichkeit, die im Recht der Patienten auf die ärztliche Schweigepflicht ihren kostbarsten Ausdruck finde, hätten sich dieser Funktion in jüngerer Vergangenheit zunehmend begeben, beklagt Grauduszus: „Dabei hätte kein anderes Gremium das gedankliche Potential und die argumentative Wucht, Regierenden und politischen Parteien, die ja erkennbar ganz überwiegend Anhänger staatlicher Verteilung, Regelung und Bevormundung sind, entschieden Paroli zu bieten.“
Der diesjährigeÄrztetag – „der ja immerhin an historisch bedeutsamem Ort in der Frankfurter Paulskirche eröffnet wird“ – sollte entschieden deutlich machen, dass gesellschaftliche Freiräume, die in der Vergangenheit durchaus den Schutz des Grundgesetzes genossen hätten, zunehmend eingeengt und reglementiert werden, wirbt Grauduszus um ein klares Bekenntnis zum Recht auf Individualität, Persönlichkeit und damit eben gerade auch zu Erhalt und Garantie auf und für diese gesellschaftlichen Freiräume.
„Zu diesen gesellschaftlich fundamentalen Freiräumen gehört ganz vorrangig die Interaktion zwischen Arzt und Patient als eine der beispielhaften Keimzellen für ein freiheitliches und eigenverantwortliches Zusammenleben.“ Wichtigster Bestandteil dieser Interaktion sei das Recht der Bürger auf die ärztliche Schweigepflicht, die wiederum nur auf dem Fundament der ärztlichen Freiberuflichkeit und Unabhängigkeit gedeihen könne, so Grauduszus, der insofern den Ärztetag in der „deutlichen Pflicht zu einer prägnanten Aussage“ sieht.
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P R E S S E I N F O R M A T I O N 02/2015 - 13.03.2015
Vorratsdatenspeicherung wieder auf der politischen Agenda
Nienhaus:„Die schweren Bedenken höchster Gerichte haben Bestand!“
MINFELD – „Überflüssig wie ein Kropf“ sind für Dr. med. Peter Nienhaus, den Vorsitzenden des ‚Hambacher Bundes’ (HaBu), die jetzt bekannt gewordenen Bestrebungen in Berliner Koalitionskreisen, die Etablierung der Vorratsdatenspeicherung erneut auf die politische Agenda zu setzen. Nachdem der Europäische Gerichtshof die entsprechende europäische Richtlinie für ungültig erklärt habe, „gibt es bislang neue Vorgaben aus Brüssel oder Straßburg nicht“ stellt Nienhaus fest,„geschweige denn neue bindende europäische Richtlinien.“
Auch wenn die EU-Kommission nach eigenen Angaben derzeit keinen neuen Anlauf für Richtlinien bei der Massenspeicherung von Verbindungsdaten plane, hätten die von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof geäußerten schweren Bedenken ja weiter Bestand. Umso befremdlicher müsse es daher erscheinen, wenn Deutschland – „wohl primär auf Drängen von Hardlinern aus den Reihen der Union und aufgrund deren Hinweisen auf die jüngsten Terroranschläge“ – offenbar einen Alleingang in Sachen anlassloser Vorratsdatenspeicherung startet: „Und dies, obwohl auch offizielle Stellen in Frankreich, wo die Vorratsdatenspeicherung ja etabliert ist, bestätigen, dass dieses Instrumentarium die Anschläge in Paris keineswegs verhindert hat.“
In diesem Zusammenhang richtet Nienhaus in einem Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den „nachdrücklichen Appell, sich nicht von seiner seit langem bekannten pointierten Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung abbringen zu lassen. In einem Brief an den Minister schreibt der HaBu-Vorsitzende: „In einer anlasslosen Totalüberwachung sehe ich die Gefahr einer schleichenden Etablierung des Großen Lauschangriffs.“ Den ‚gläsernen Bürger’ dürfe es jedoch nicht geben, „und erst recht darf es in einem der intimsten Bereiche des menschlichen Zusammenlebens, im Patient-Arzt-Verhältnis, den ‚gläsernen Patienten’ nicht geben.“
Der HaBu-Vorsitzende appelliert an den Minister, dem Drängen der Union in dieser Sache nicht nachzugeben. Die ungebrochene Haltung des Ministers sei notwendig als Signal, „die anlasslose Vorratsdatenspeicherung niemals politische und gesellschaftliche Realität werden zu lassen.“
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Die Würde von Patient und Arzt ist unantastbar
Bekenntnis zur Freiheit in der Patient-Arzt-Interaktion
MINFELD – „Die Würde von Patient und Arzt ist analog zu Artikel I des Grundgesetzes unantastbar. Insofern hat eine Gesellschaft mündiger Bürgerinnen und Bürger das Recht auf uneingeschränkten und durch keinerlei Restriktionen behinderten Zugang zur Ärztin/zum Arzt ihres Vertrauens.“ Der Vorstand des ‚Hambacher Bundes e.V.’ (HaBu) hat jetzt in Erfüllung eines Auftrages der Mitgliederversammlung Statuten erarbeitet, die sich ganz wesentlich mit der Freiheit von Patient und Arzt beschäftigen.
„Regierende, politische Parteien und Krankenkassen outen sich immer mehr als Anhänger staatlicher Verteilung, Regelung und Bevormundung“, stellt dazu Dr. med. Peter Nienhaus, Vorsitzender des ‚Hambacher Bundes’ fest. Die Menschen würden der Beliebigkeit unterworfen,sie würden zunehmend der Messbarkeit unterworfen: „Sie werden immer weiter ihrer Individualität und Persönlichkeit beraubt.“
Gesellschaftliche Freiräume, die in ihrer Ausgestaltung früher durchaus den Schutz des Grundgesetzes genossen hätten, würden zunehmend eingeengt und reglementiert, befindet der HaBu-Vorsitzende. Beispielhaft für diese Freiräume als Keimzelle für ein freiheitliches und
eigenverantwortliches Zusammenleben sei von jeher die Patient-Arzt-Interaktion gewesen, verweist er auf die Statuten: „Das Recht der Bürger auf die ärztliche Schweigepflicht, die nur auf dem Fundament der ärztlichen Freiberuflichkeit und Unabhängigkeitgedeihen kann, ist wichtigster Bestandteil dieser Interaktion.“ Weil aber das Recht auf Schweigepflicht und Freiberuflichkeit durch Datenwillkür und Reglementierungswut bereits durchlöchert und weiter akut bedroht seien, resultiere daraus „als vorrangiger Zweck des ‚Hambacher Bundes’ die Wiederherstellung und der dauerhafte Schutz der grundgesetzlich verbrieften freien Berufsausübung. Bürgerinnen und Bürgern muss ihr Recht auf freie Ärztinnen und Ärzte und ihr Recht auf Schweigepflicht garantiert werden.“
Schließlich postulieren die Statuten eindeutig: „Das Bürgerrecht auf freie Ärzte findet seinen Ausdruck in der Therapiefreiheit und dem garantierten Recht der Ärzte auf wirtschaftlich unabhängige und selbständige Berufsausübung. Nur dann bleibt das Bürgerrecht auf freie Ärzte unangetastet. Die dauerhafte Etablierung dieser Rahmenbedingungen sind Maxime der Arbeit des ‚Hambacher Bundes’“.
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