P R E S S E I N F O R M A T IO N 07/2017 - 12.12.2017
Gegebenenfalls die Chance wechselnder Mehrheiten im Bundestag nutzen Dr. Nienhaus: „Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abschaffen“
MINFELD (12.12.2017) – „Die Abschaffung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung würden die Angehörigen der Freien berufe, die sich dem Primat der Verschwiegenheit verpflichtet sehen, und Millionen ihrer Patienten, Mandanten und Ratsuchenden immer anerkennend mit der SPD in Verbindung bringen“, schreibt Dr. med. Peter Nienhaus, Vorsitzender des ‚Hambacher Bundes e.V.’ in seinem Glückwunschschreiben an den neuen SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil.
Nienhaus, selbst seit über 25 Jahren Parteigenosse, appelliert an Klingbeil, bei den „ergebnisoffenen Gesprächen“ der SPD mit der Union die Abschaffung dieses Gesetzes der anlasslosen Totalüberwachung zu postulieren und verweist auf einen Antrag von über 100 Untergliederungen der SPD aus dem Juni 2015 mit der Forderung zu einem klaren „Nein“ zur Vorratsdatenspeicherung. „Leider wurde dieses Gesetz seinerzeit dennoch verabschiedet – geschuldet wohl dem schon brüchigen Frieden in der damaligen Großen Koalition.“
Vor dem Hintergrund eines Gesetzentwurfes der FDP zur Abschaffung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, der in dieser Woche in den Bundestag eingebracht wird, sieht Nienhaus überdies die Chance, „im Hinblick auf künftige parlamentarische Eventualitäten im Bundestag die Möglichkeit der ‚wechselnden Mehrheiten’ auszuloten.“
Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 6017351
Vorsitzender: Dr. med. Peter Nienhaus gen. Wiedenbrück (V.i.S.d.P.)
Gemeindeplatz 2, 76872 Minfeld
Geschäftsstelle: Bergstr. 14, 40699 Erkrath
P R E S S E I N F O R M A T IO N 06/2017 - 06.12.2017
Die Schimäre Bürgerversicherung Dr. Nienhaus: „Grundversorgung auf niedrigem Niveau“
MINFELD (06.12.2017) – „Die selbsternannten und insofern so genannten staatstragenden Parteien versintern in politischer Kleingeisterei“, bedauert Dr. med. Peter Nienhaus, Vorsitzender des ‚Hambacher Bundes e.V.’. Paralysiert durch möglicherweise anstehende Vorsitzenden-Rochaden würden dabei allzu eilfertig und willfährig Avancen für eine Große Koalition (GroKo) gemacht (CDU/CSU), die im „Bestreben für den Machterhalt durchaus schlimme Folgen haben können“.
Zu diesen schlimmen Folgen zählt Nienhaus zuvörderst die Bürgerversicherung, die die SPD bereits jetzt als ‚conditio sine qua non’ für den Eintritt in eine GroKo formuliert habe. Die „Schimäre Bürgerversicherung“ gaukele die Abschaffung einer nebulösen und nirgendwo seriös nachgewiesenen Zwei-Klassen-Medizin vor: „Das über Jahrzehnte bewährte Nebeneinander von Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) stützt ganz wesentlich das weltweit anerkannte deutsche Gesundheitswesen“, sagt Nienhaus und verweist auf die Tatsache, dass rund acht Millionen PKV-Versicherte durch ihre höheren Zahlungen das System insgesamt quersubventionieren – „auch und vor allem zum Nutzen der GKV-Versicherten.“
Dieser nicht unerhebliche Wirtschafts- und Kalkulationsfaktor falle bei einer Bürgerversicherung komplett weg. Eine Bürgerversicherung sei eine „planwirtschaftliche Mogelpackung, auf die die Bürgerinnen und Bürger gut verzichten können“, so Nienhaus. Anstatt nämlich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) um Elemente Kapital gedeckter Vorsorge zu ergänzen, handelten die Befürworter der Bürgerversicherung genau entgegengesetzt: „Sie wollen die Private Krankenversicherung (PKV) abschaffen, obwohl die genau das gebildet hat, was dringend notwendig ist: Rückstellungen aus dem Kapital der Versicherten.“
„Das Beharren auf der Bürgerversicherung nutzt niemandem – weder den Versicherten und Patienten, noch der SPD und schon gar nicht dem in der Defensive stehenden Martin Schulz,“ resümiert Nienhaus, selbst seit Jahrzehnten SPD-Mitglied. „Am Ende bliebe der Politik nur die Rationierung und die Grundversorgung auf niedrigem Niveau – wie Großbritannien es vormacht.“
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P R E S S E I N F O R M A T IO N 05/2017 - 13.11.2017
Als ‚Kompromissformel’ für ‚Jamaika’ ungeeignet Dr. Nienhaus: „Bürgerversicherung wäre eine wirtschaftliche Mogelpackung!“
MINFELD (13.11.2017) – „Die Bürgerversicherung als eine mögliche Kompromissformel für das Zustandekommen von ‚Jamaika’ zu nutzen, wäre fatal und für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung ein herber Rückschlag“, stellt Dr. med. Peter Nienhaus, Vorsitzender des ‚Hambacher Bundes e.V.’ (HaBu).
Eine Bürgerversicherung sei eine „planwirtschaftliche Mogelpackung, auf die die Bürgerinnen und Bürger gut verzichten können“, so Nienhaus. Anstatt nämlich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) um Elemente Kapital gedeckter Vorsorge zu ergänzen, handelten die Befürworter der Bürgerversicherung genau entgegengesetzt: „Sie wollen die Private Krankenversicherung (PKV) abschaffen, obwohl die genau das gebildet hat, was dringend notwendig ist: Rückstellungen aus dem Kapital der Versicherten.“
Ohne Wettbewerbsdruck durch die PKV fürchtet der HaBu-Vorsitzende eine zunehmende Verschwendung im Gesundheitswesen: „Am Ende bleibt der Politik nur die Rationierung und die Grundversorgung auf niedrigem Niveau – wie Großbritannien es vormacht.“
In diesem Zusammenhang verweist Nienhaus auf die vielfach beschworene „Therapiefreiheit“, die mitnichten zum Besitzstand der Ärzte gehörte, „sondern ein elementares Recht der Patientinnen und Patienten darstellt!“
Sie nämlich hätten das Recht, die für sie beste Therapie einzufordern: „Dazu gehört zwingend, dass sie aber auch die Freiheit haben müssen, die Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Voraussetzungen eigenverantwortlich dafür abzustecken, wie sie ihre persönliche Daseins-Vorsorge organisieren wollen."
Mit der Einführung der Bürgerversicherung würde der Gesetzgeber in die Grundrechte der Versicherungspflichtigen eingreifen und damit seinen Gestaltungs- und Ermessensspielraum überschreiten: „Damit verstieße er gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot“, konstatiert Nienhaus. Überdies widerspreche eine Bürgerversicherung massiv dem gesellschaftlichen Ordnungsprinzip der Subsidiarität.
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Vorsitzender: Dr. med. Peter Nienhaus gen. Wiedenbrück (V.i.S.d.P.)
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P R E S S E I N F O R M A T IO N 04/2017 - 07.11.2017
Appell an „Sondierer“ und „Jamaika-Verhandler“ Dr. Nienhaus: „Vorratsdatenspeicherung endgültig abräumen!“
MINFELD (07.11.2017) „Sondierungsgespräche und erst recht die sich möglicherweise anschließenden Koalitionsverhandlungen bieten die große Chance, die anlasslose Totalüberwachung der Bevölkerung vermittels der Vorratsdatenspeicherung endgültig abzuräumen!“
Diese Einschätzung verbindet Dr. Peter Nienhaus, Vorsitzender des ‚Hambacher Bundes e.V. (HaBu) mit dem Appell insbesondere an die Verhandler aus FDP und Bündnis 90/Die Grünen, ihre in der Vergangenheit immer wieder artikulierte Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung „unerschütterlich zu vertreten und schlussendlich im möglichen Koalitionsvertrag als politische Handlungsanweisung zementieren zu lassen.“ Europäische und deutsche Gerichte hätten der Vorratsdatenspeicherung bis in die jüngste Vergangenheit immer wieder ein höchstrichterliches „Nicht bestanden“ attestiert.
Der HaBu-Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Die Bundestags-Gutachter hatten im Februar dieses Jahres in ihrer Expertise festgeschrieben, dass das am 16. Oktober 2015 vom Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspreche. Dieser hatte entschieden, „dass die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Verdacht auf Vorliegen einer schweren Straftat zulässig ist und dass überdies Personen auszunehmen sind, deren Kommunikation dem Berufsgeheimnis unterliegt“.
Die Vorratsdatenspeicherung öffne nämlich in letzter Konsequenz dem Großen Lauschangriff Tür und Tor, so Nienhaus, „die grundgesetzlich garantierte Vertraulichkeit der Gespräche zwischen Patient und Arzt, Mandant und Anwalt oder Ratsuchendem und Geistlichem verkommen zur Verfügungsmasse eines von niemandem kontrollierten Überwachungsstaates.“
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P R E S S E I N F O R M A T IO N 03/2017 - 20.08.2017
Bundestagswahl 2017 – Klare Frage! – Klare Antwort? Dr. Nienhaus: „Was ist und wie funktioniert ‚soziale Gerechtigkeit’?“
MINFELD (20.08.2017) – „Getretener Quark wird breit, nicht stark!“ Dieses sattsam bekannte Zitat aus Goethes west-östlichem Diwan gibt Dr. med. Peter Nienhaus, Vorsitzender des ‚Hambacher Bundes’, zu Beginn des Bundestagswahlkampfes den Protagonisten der großen Parteien mit auf den Weg.
„Das von der SPD ausgerufene Postulat nach ‚sozialer Gerechtigkeit’ als hehres Politik-Ziel wird nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnisse bis zum 24. September breit gewalzt und ausgelutscht sein – ohne dass bis dahin wirkliche Perspektiven entwickelt worden wären“, befürchtet Nienhaus, „zumal die Mitbewerber im Parteienstreit mit Sicherheit zwanghaft auf dieses Thema reagieren müssen.“
Dem mehr als populistischen Schlagwort von der ‚sozialen Gerechtigkeit’ werde man keinesfalls auch nur im Ansatz gerecht, indem man „den einen was wegnimmt und die anderen minimalistisch finanziell substituiert“, so Nienhaus, der ein radikales Umdenken fordert.
„Lange Zeit war man in unserem Land – fälschlicherweise! - stolz auf den so genannten ‚Dreiklang’ von ‚Solidarität, Subsidiarität, Eigenverantwortung’.“ Dabei hätten Sozialpolitiker jeglicher Couleur überhaupt nicht berücksichtigt, dass gerade diese Reihenfolge des ‚Dreiklangs’ in ihrer Gewichtung in die völlig falsche Denkweise der kollektiven Daseinsfürsorge der Bevölkerung geführt hätte.
Keine Partei könne negieren, dass der Anteil privater Vorsorge in der Sozialversicherung zunehmen müsse: „Der Bürger muss auf privatwirtschaftliche Formen der Zukunftssicherung ausweichen können“, fordert Nienhaus. Dies aber werde nur dann möglich sein, wenn der Staat seinen Bürgern den finanziellen Spielraum für mehr Eigenverantwortung auch lasse. Eine überbordende Abgabenlast konterkariere dies in eklatanter Weise.
„Sozialpolitik muss aktivieren – Hilfe zur Selbsthilfe muss das Ziel sozialstaalichen Handelns sein“, ist Nienhaus sicher. Nur so würde der ‚Dreiklang’ umgekehrt werden können in ‚Eigenverantwortung, Subsidiarität, Solidarität’. „Das wäre dann eine ‚soziale Gerechtigkeit’, die diesen Namen möglicherweise auch verdient.
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P R E S S E I N F O R M A T IO N 02/2017 - 06.02.2017
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages hat schwerwiegende Bedenken Dr. Nienhaus: „Vorratsdatenspeicherung muss gekippt werden!
MINFELD (06.02.2017) Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Geistliche können durchatmen - auch das zweite Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird letztlich keinen Bestand haben“, zeigt sich Dr. med. Peter Nienhaus, Vorsitzender des ‚Hambacher Bundes e.V.’, überzeugt. Er nimmt damit Bezug auf ein im Auftrag der Linksfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Die Experten kommen darin zu dem Ergebnis, dass das am 16. Oktober 2015 vom Bundestag mit der Mehrheit der Großen Koalition beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht den Vorgaben des Europäischen Gesichtshofes (EuGh) entspricht.
„Damit steigen die Chancen, dass das Gesetz, gegen das Persönlichkeiten von Parteien und anderen gesellschaftlichen Gruppierungen erneut in Karlsruhe geklagt haben, wiederum vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird.“ Die Bundestags-Gutachter haben in ihrer Expertise festgeschrieben, dass das Gesetz nicht den EuGh-Vorgaben entspreche, dass die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Verdacht auf Vorliegen einer schweren Straftat zulässig sei und dass überdies Personen auszunehmen seien, deren Kommunikation dem Berufsgeheimnis unterliege.
Ausdrücklich unterstützt Nienhaus die Anregung der früheren Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarreberger (FDP), eine der Klagefühererinnen in Karlsruhe, in einem so genannten ‚Quick Freeze’ Daten Verdächtiger für einen überschaubaren Zeitraum einzufrieren, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt: Damit werde dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung ausreichend Rechnung getragen, „die anlasslose Totalüberwachung aller Bürgerinnen und Bürger als absolut unverhältnismäßger Eingriff in ihre Grundrecht wäre dann aber – hoffentlich endgültig – vom Tisch“, erklärt Nienhaus.
Die Vorratsdatenspeicherung öffne nämlich in letzter Konsequenz dem Großen Lauschangriff Tür und Tor, die grundgesetzlich garantierte Vertraulichkeit der Gespräche zwischen Patient und Arzt, Mandant und Anwalt oder Ratsuchendem und Geistlichem verkämen zur Verfügungsmasse eines von niemandem kontrollierten Überwachungsstaates.
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Vorsitzender: Dr. med. Peter Nienhaus gen. Wiedenbrück (V.i.S.d.P.),
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P R E S S E I N F O R M A T IO N 01/2017 - 27.01.2017
Appell an den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes „Selbstbedienungsmentalität von Krankenkassenfürsten Einhalt gebieten!“
MINFELD (27.01.2017) - „Gebieten Sie der ungebremsten Selbstbedienung von Krankenkassen-Vorständen bei der Bemessung ihrer Bezüge gemäß den Aufgaben und Kompetenzen des Amtes, dem Sie vorstehen, endlich Einhalt!“ Der Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVA), Frank Plate, hat in diesen Tagen Post mit diesem Appell von den beiden Vorständen des ‚Hambacher Bundes e.V.’, Dr. med Peter Nienhaus und Martin Grauduszus, erhalten.
In dem Schreiben äußern sie Unverständnis darüber, dass sich Krankenkassen-Granden „in den letzten Jahren Gehaltszuwächse in hoher und höchster zweistelliger Prozentzahl verschafft haben.“ Nicht wenige Apanagen von Kassenfürsten lägen somit deutlich über dem Bundeskanzler-Salär.
Unter Hinweis auf üppigste Manager-Altersversorgungen bei deutschen Autobauern bei zeitgleichem Unvermögen dieser Arbeitgeber, Arbeitsplätze zu garantieren, „passt es erst recht nicht in die Landschaft der gesundheitspolitischen Solidarität, wenn Krankenkassen einerseits ständig Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen, aus diesen so erzielten Erträgen aber ebenso ständig die Gehälter ihrer Vorstände erhöhen.“
Bevor im Super-Wahljahr 2017 ein vernebelndes Blendwerk sozialpolitischer Versprechen abgefeuert werde, so Nienhaus und Grauduszus an den BVA-Präsidenten, „bleibt es Ihnen kraft Amtes vorbehalten, dem Feuerwerk der Selbstbedienungsmentalität bei Krankenkassen-Vorständen – durchaus auch rückwirkend – Einhalt zu gebieten.“
Der Begriff ‚Sozialverträglichkeit’ würde damit eine neu und sicherlich nicht unwichtige Komponente erfahren, betont der ‚Hambacher Bund e.V.’
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